AGB

1. Definitionen

1.1 “Waren” – Bezeichnet alle Waren und Dienstleistungen, die der Kunde von Cello Electronics (UK) Ltd. kauft, einschließlich Ersatz für defekte Waren, Hardware-Dokumentation und Softwareprodukte, die für die Nutzung durch den Kunden lizenziert sind.
1.2 “Vertrag” – Bezeichnet den Vertrag zwischen Cello Electronics (UK) Ltd und dem Kunden über den Verkauf von Waren durch Cello Electronics (UK) Ltd an den Kunden.
1.3 “Cello Electronics (UK) Ltd” – Der Hauptgeschäftssitz befindet sich in Dovecot Hill, South Church Enterprise Park, Bishop Auckland, County Durham, DL14 6XW, Registered Office, 29 Brandon Street, Hamilton, South Lanarkshire, ML3 6DA. Company Number SC169201.
1.4 “Kunde” – Bezeichnet die Person oder Firma, die Waren kauft oder sich zum Kauf bereit erklärt.
1.5 “Website” – Bezeichnet jegliches veröffentlichte Werbematerial, das von Cello Electronics (UK) Ltd auf ihrer Website veröffentlicht wird.

2.2 Wenn Sie mit den Verkaufsbedingungen oder späteren Änderungen nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, diese Website nicht aufzurufen, zu durchsuchen oder anderweitig zu nutzen.

2.3 Alle Beschreibungen und Abbildungen, die in der Preisliste von Cello Electronics enthalten sind oder dem Kunden anderweitig mitgeteilt werden, dienen lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung von den Waren zu vermitteln, und nichts von dem, was in ihnen enthalten ist, bildet einen Teil des Vertrages.

2.4 Jegliches von Cello Electronics auf der Website veröffentlichtes Material ist eine Aufforderung zur Behandlung und kein Angebot zur Lieferung.

2.5 Vorbehaltlich der Klausel 2.6 ist jeder Ratschlag oder jede Empfehlung, die von Cello Electronics oder seinen Angestellten oder Vertretern an den Kunden, der als Verbraucher handelt, bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren gegeben wird, ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden zu befolgen und dementsprechend (außer im Falle eines offensichtlichen Irrtums, grober Fahrlässigkeit oder vertraglicher Falschdarstellung durch diese Personen) haftet Cello Electronics nicht für einen solchen Ratschlag oder eine solche Empfehlung, die nicht schriftlich von einem Direktor von Cello Electronics bestätigt wurde.

2.6 Klausel 2.5 gilt nicht für Kunden, die Waren als Verbraucher kaufen.

2. Allgemein

2.1 Alle Warenbestellungen werden von Cello Electronics (UK) Ltd. vorbehaltlich der vorliegenden Verkaufsbedingungen angenommen, die alle anderen zuvor veröffentlichten Bedingungen ersetzen. Diese Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor und schließen alle anderen Bedingungen aus, die vom Kunden in einer Bestellung oder auf der Website von Cello Electronics oder während der Verhandlungen oder des Geschäftsverkehrs zwischen Cello Electronics und dem Kunden festgelegt oder aufgenommen wurden oder auf die verwiesen wurde. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Cello Electronics und dem Kunden über den Verkauf von Waren dar.

2.2 Für den Fall, dass ein Cello Markenprodukt nicht verfügbar ist, werden wir es durch ein identisches Ferguson Markenprodukt ersetzen. Wenn Sie ein Produkt der Marke Ferguson statt Cello erhalten und nicht vollständig zufrieden sind, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis einschließlich der Kosten für die Rücksendung, sofern diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf erfolgt.

2.3 Wenn Sie mit den Verkaufsbedingungen oder einer späteren Änderung nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, diese Website nicht zu besuchen, zu durchsuchen oder anderweitig zu nutzen.

2.4 Alle Beschreibungen und Abbildungen, die in der Preisliste von Cello Electronics enthalten sind oder dem Kunden anderweitig mitgeteilt werden, dienen lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung von den Waren zu vermitteln, und nichts von dem, was in ihnen enthalten ist, bildet einen Teil des Vertrages.

2.5 Jegliches von Cello Electronics auf der Website veröffentlichtes Material ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und kein Angebot zur Lieferung.

2.6 Vorbehaltlich der Klausel 2.6 ist jeder Ratschlag oder jede Empfehlung, die von Cello Electronics oder seinen Angestellten oder Vertretern an den Kunden, der als Verbraucher handelt, bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren gegeben wird, ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden zu befolgen und dementsprechend (außer im Falle eines offensichtlichen Irrtums, grober Fahrlässigkeit oder vertraglicher Falschdarstellung durch diese Personen) haftet Cello Electronics nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht schriftlich von einem Direktor von Cello Electronics bestätigt wurden.

2.7 Klausel 2.5 gilt nicht für Kunden, die Waren als Verbraucher kaufen.

2.8 Ferguson und das Ferguson-Logo sind Marken von Technicolor (S.A.) und werden unter Lizenz von (Cello Electronics) verwendet. Alle anderen Produkte, Dienstleistungen, Firmen-, Handels- oder Produktnamen und Logos, auf die hier Bezug genommen wird, werden von Technicolor (S.A.) oder ihren Tochtergesellschaften weder unterstützt noch gefördert.

3. Preise

3.1 Alle Preise für die Waren sind in Pfund Sterling angegeben und unterliegen der Mehrwertsteuer (“VAT”) zu dem am Tag des Versands gültigen Satz und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Verpackung, Rechnung oder andere Gebühren, die im Rahmen dieses Vertrags zu zahlen sind.

3.2 Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die Preise beizubehalten, behält sich Cello Electronics das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

5. Kreditkonto-Aufträge

5.1 Kunden, die Waren auf Rechnung bei Cello Electronics kaufen möchten, müssen eine schriftliche Bestellung vorlegen, die die Cello Electronics-Kontonummer enthält.

4. Bestellungen

4.1 Bestellungen sollten nach Möglichkeit unter Verwendung der Cello Electronics-Bestellcodes und einer Kundennummer aufgegeben werden.

4.2 Für eine telefonische Bestellung ist keine schriftliche Bestätigung erforderlich, aber wenn sie gesendet wird, muss sie mit dem Vermerk “Nur Bestätigung” versehen sein, um eine Haftung für eine doppelte Lieferung zu vermeiden. Jede daraus resultierende Doppellieferung liegt in der Verantwortung des Kunden und Cello Electronics behält sich das Recht vor, eine solche Doppellieferung nach eigenem Ermessen zu behandeln.

4.3 Bestellungen, die per Fax oder Post eingereicht werden, sollten eines der offiziellen Bestellformulare von Cello Electronics verwenden.

4.4 Cello Electronics behält sich das Recht vor, Teilbestellungen auszuliefern oder Bestellungen zurückzuhalten, bis alle Artikel verfügbar sind, je nach Bedarf. Kreditkarten werden bei der Bestellung von Waren belastet, es sei denn, die Bestellung wird von einem Kunden aufgegeben, der über ein im Voraus vereinbartes Kreditkonto bei Cello Electronics verfügt.

4.5 Cello Electronics behält sich das Recht vor, den Handel mit einer Person oder Organisation abzulehnen. Darüber hinaus und ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen kann Cello Electronics die Annahme einer Bestellung ablehnen, unabhängig davon, ob die Zahlung eingegangen ist oder nicht, indem es den Kunden innerhalb von 48 Stunden (ausgenommen Wochenenden und Feiertage) nach Eingang der Bestellung bei Cello Electronics per E-Mail, Fax oder Telefon über die Ablehnung informiert. Sollte Cello Electronics die Annahme einer Bestellung, für die eine Zahlung eingegangen ist, ablehnen, wird der volle Betrag dieser Zahlung zurückerstattet.

5. Kreditkonto-Aufträge

5.1 Kunden, die Waren auf Rechnung bei Cello Electronics kaufen möchten, müssen eine schriftliche Bestellung vorlegen, die die Cello Electronics-Kontonummer enthält.

6. Zahlungen

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Cello Electronics geschuldeten Beträge für Warenbestellungen zu zahlen (Zahlung).

6.2 Die Zahlung erfolgt bei Bestellung und kann in bar, per Scheck oder mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten (Switch, MasterCard und Visa) erfolgen. Schecks und Postanweisungen sind an Cello Electronics auszustellen und mit dem Vermerk “nur für den Empfänger” zu versehen.

6.3 Konten – Kreditbedingungen werden auf Anfrage und vorbehaltlich des Status, zufriedenstellender Referenzen und einer akzeptablen Geschäftshistorie mit Cello Electronics in Betracht gezogen, ungeachtet dessen, dass Cello Electronics sich das Recht vorbehält, Kreditbedingungen abzulehnen. Die Zahlung ist innerhalb der vereinbarten Fristen ohne Abzüge fällig, unabhängig davon, ob diese durch ein rechtmäßiges oder angebliches Recht auf Verrechnung oder Gegenforderung oder auf andere Weise entstehen. Die Zeit für die Zahlung ist von entscheidender Bedeutung. Wenn der Kreditkunde eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, ist Cello Electronics, unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, berechtigt:

i) Die Bestellung zu stornieren und weitere Warenlieferungen auszusetzen.
ii) Alle vom Kunden geleisteten Zahlungen auf solche Waren (oder Waren, die im Rahmen einer anderen Bestellung geliefert wurden) zu verwenden, die Cello Electronics für angemessen hält.
iii) Eine Verwaltungsgebühr für alle rechtlichen oder anderen Maßnahmen zu berechnen, die erforderlich sind, um fällige Gelder einzutreiben.
iv) Zinsen auf den unbezahlten Betrag ab dem Fälligkeitsdatum zu einem Satz von 3% pro Monat über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der HSBC Bank zu berechnen.

7. Eigentümerschaft/Risiko

7.1 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der von Cello Electronics gelieferten Waren geht auf den Kunden über, wenn die Waren auf die Lieferfahrzeuge in den Räumlichkeiten von Cello Electronics verladen werden. Das Eigentum an der Ware geht jedoch erst dann von Cello Electronics auf den Kunden über, wenn:

i) der Kunde den Preis der Ware einschließlich Mehrwertsteuer vollständig bezahlt hat; und

ii) keine weiteren Beträge an Cello Electronics ausstehen.

7.2 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, wird der Kunde die Waren und jede einzelne von ihnen treuhänderisch als Verwahrer für Cello Electronics halten. Der Kunde wird die Waren (ohne Kosten für Cello Electronics) getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren lagern und so kennzeichnen, dass sie eindeutig als Eigentum von Cello Electronics identifiziert werden können.

Ungeachtet dessen, dass die Ware (oder ein Teil davon) Eigentum von Cello Electronics bleibt, kann der Kunde die Ware im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zum vollen Marktwert für Rechnung von Cello Electronics verkaufen oder verwenden. Jeder derartige Verkauf oder Handel stellt einen Verkauf oder eine Nutzung des Eigentums von Cello Electronics durch den Kunden im eigenen Namen dar und der Kunde handelt als Auftraggeber, wenn er solche Verkäufe oder Geschäfte tätigt. Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren von Cello Electronics ist der gesamte Erlös aus dem Verkauf oder anderweitigen Verkauf der Waren treuhänderisch für Cello Electronics zu verwahren und darf nicht mit anderen Geldern vermischt oder auf ein überzogenes Bankkonto eingezahlt werden und muss zu jedem Zeitpunkt als Geld von Cello Electronics gekennzeichnet sein. Cello Electronics ist berechtigt, den Preis der Ware (einschließlich Mehrwertsteuer und aller anderen Gelder, die Cello Electronics vom Kunden zustehen) zurückzufordern, auch wenn das Eigentum an der Ware nicht von Cello Electronics übertragen wurde.

7.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf Cello Electronics übergeht, ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen die Waren, die noch nicht aufgegeben oder weiterverkauft wurden, an Cello Electronics zu liefern. Falls der Kunde die Ware nicht zurückgibt, kann Cello Electronics beantragen, alle Räumlichkeiten zu betreten, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, in denen sich die Ware befindet, und die Ware wieder in Besitz zu nehmen. Mit einer solchen Aufforderung zur Rückgabe erlöschen die in der vorstehenden Ziffer enthaltenen Rechte des Kunden.

7.4 Der Kunde darf die Waren, die Eigentum von Cello Electronics sind, nicht verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Verschuldung belasten. Unbeschadet der sonstigen Rechte von Cello Electronics werden in einem solchen Fall alle vom Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf Cello Electronics übergeht, zur angemessenen Zufriedenheit von Cello Electronics zum vollen Wert gegen “alle Risiken” zu versichern und zu versichern und auf Verlangen von Cello Electronics eine Kopie der Versicherungspolice und den Nachweis der Prämienzahlung vorzulegen. Unbeschadet der sonstigen Rechte von Cello Electronics wird ein an Cello Electronics geschuldeter Betrag sofort fällig, wenn der Kunde die von ihm geschuldeten Beträge nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.

8. Lieferung

8.1 Cello Electronics erhebt eine Gebühr für die Lieferung der Waren an den Kunden, und die Höhe der Gebühr wird vor der Bestellung des Kunden angezeigt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die angezeigte Gebühr für die Lieferung akzeptiert, wenn eine Bestellung aufgegeben wird.

8.2 Vorausgesetzt, dass die Bestellungen vor 13.00 Uhr bei Cello Electronics eingegangen sind und es sich um einen Standardversand handelt, erfolgt der Versand normalerweise innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Kunde eine Bestellung aufgegeben hat, obwohl die Versandzeiten nicht garantiert werden können.

8.3 Die Lieferung erfolgt nur an die registrierte Adresse des Kunden und der Kunde muss alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Waren zu übernehmen, wenn sie zur Lieferung angeboten werden.

9. Erste Klasse Post

Bestellungen unter 1 kg werden, soweit dies möglich ist, mit der Post erster Klasse versandt.

10. Kurier Lieferung

Alle Sendungen mit einem Gewicht von über 1 kg werden per Kurier versandt, sofern dies möglich ist.

11. Exportieren

11.1 Bei Bestellungen, die den Export betreffen, werden die Versandkosten zum entsprechenden Tarif berechnet.

11.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Import- oder Exportlizenzen oder andere Dokumente zu beschaffen, die von den zuständigen Behörden als notwendig erachtet werden (auf eigene Kosten des Kunden), und um Zweifel auszuschließen, unterliegt jeder Vertrag mit Cello Electronics ausschließlich dem englischen Recht und die Parteien stimmen zu, sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.

12. Inspektion, Transitverzögerungen und Nichtlieferung

12.1 Der Kunde muss die Waren so schnell wie möglich nach der Lieferung überprüfen und innerhalb eines Arbeitstages nach der Lieferung den Cello Electronics Kundendienst schriftlich über jeden Mangel an den Waren oder über jede andere Beschwerde, die der Kunde über den Service von Cello Electronics vorbringen möchte, informieren.

12.2 Beanstandungen bezüglich fehlender Waren oder Waren, die anscheinend irrtümlich versandt wurden, müssen bei Erhalt der Lieferung erfolgen. Beanstandungen von Waren, die in Rechnung gestellt, aber nicht geliefert wurden, müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum unter Angabe der Rechnungsnummer an den Cello Electronics-Kundendienst gerichtet werden.

12.3 Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, so wird davon ausgegangen, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag entsprechen und frei von Mängeln sind, die bei einer angemessenen Prüfung erkennbar wären, und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren entsprechend akzeptiert hat.

12.4 SOLLTE DER KUNDE BESCHLIESSEN, EINE LIEFERUNG ANZUNEHMEN, DIE SICH IN BESCHÄDIGTEM ZUSTAND BEFINDET, MUSS ER DIE LIEFERPAPIERE DES SPEDITEURS MIT EINEM VERMERK VERSEHEN.

Cello Electronics übernimmt keine Verantwortung für Waren, die vom Kunden in einem beschädigten Zustand angenommen wurden, wenn kein entsprechender Vermerk auf den Lieferpapieren erscheint.

12.5 Unter keinen Umständen ist Cello Electronics verpflichtet, den Kunden durch Schadenersatz oder anderweitig für die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Waren oder irgendeiner von ihnen oder für irgendeinen Verlust, der sich aus der Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung ergibt, zu entschädigen.

13. Stornierungen von Bestellungen

Im Falle einer teilweisen Stornierung einer Bestellung durch den Kunden behält sich Cello Electronics das Recht vor, die Differenz des Verkaufspreises für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung gelieferte Menge in Rechnung zu stellen. Bestellungen, die speziell für den Bedarf des Kunden bestellt wurden (Plan- und Nichtlagerartikel), können nicht storniert werden.

14. Garantie und Rückgabe

14.1 Cello Electronics akzeptiert keine Rücksendungen, es sei denn, der Kunde hat vorher eine Genehmigung von Cello Electronics erhalten.

14. 2 Jegliche Mängel, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach der Lieferung (oder wie von Cello Electronics zuvor angegeben) an den Waren auftreten und die auf Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, werden von Cello Electronics entweder durch Reparatur oder, nach dem Ermessen von Cello Electronics, durch Ersatzlieferung behoben, vorausgesetzt, dass die Waren oder die fehlerhaften Teile davon zusammen mit (falls zutreffend) allen vollständigen Zubehörteilen, Bedienungsanleitungen und Software und, soweit möglich, in der Originalverpackung innerhalb der Zwölfmonatsfrist zurückgeschickt werden, (falls zutreffend) zusammen mit dem gesamten Zubehör, den Bedienungsanleitungen und der Software und, soweit möglich, in der Originalverpackung innerhalb der Zwölfmonatsfrist zurückgesandt werden, und zwar zusammen mit einer schriftlichen Reklamation, in der das Kaufdatum und die Liefernummer angegeben sind, wobei die in dieser Klausel genannte Zwölfmonatsfrist nur durch den noch nicht abgelaufenen Teil dieser Frist ersetzt wird.

14.3 Außer in den Fällen, die sich aus Ziffer 14.2 ergeben, müssen die Waren innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung in ihrem ursprünglichen Zustand und in ihrer Originalverpackung zur Abholung durch Cello Electronics bereitgestellt werden, damit der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung hat. Wenn die Ware erst nach Ablauf dieser Frist zur Abholung bereitgestellt wird, behält sich Cello Electronics das Recht vor, die Rückerstattung zu verweigern oder eine Bearbeitungsgebühr von der Rückerstattung abzuziehen. Werden Waren zurückgeschickt, weil sie entweder vom Kunden “nicht gewünscht” werden, oder weil sie vom Kunden “falsch bestellt” wurden, oder weil die Bestellung des Kunden nicht mit einem entsprechenden Vermerk versehen wurde, werden alle Kosten für die Abholung und Rücksendung von einer eventuellen Rückerstattung abgezogen. Eine Liste der aktuellen Kosten ist auf Anfrage bei Cello Electronics erhältlich.

14.4 Sollte sich bei der Rücksendung von Waren, die der Kunde als fehlerhaft bezeichnet, herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, behält sich Cello Electronics das Recht vor, eine Gebühr für die Kosten zu erheben, die ihr durch die Abholung, Prüfung und erneute Lieferung entstanden sind. Eine Liste der aktuellen Gebühren ist auf Anfrage bei Cello Electronics erhältlich.

14.5 Alle Garantien und Bedingungen, ob gesetzlich oder anderweitig impliziert, sind von diesem Vertrag ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass nichts in diesem Vertrag die gesetzlichen Rechte des Kunden, der als Verbraucher handelt, oder die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit von Cello Electronics verursacht wurde, beeinträchtigt.

14.6 Cello Electronics hat ein allgemeines Pfandrecht an allen Waren des Kunden, die sich im Besitz von Cello Electronics befinden (einschließlich der Waren, die dem Kunden gehören und für die er bezahlt hat), als Ersatz für alle unbezahlten Kosten/Gebühren, die gemäß Klausel 14 fällig sind und die der Kunde Cello Electronics im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrages schuldet.

15. Allgemeiner beschreibender Sachverhalt

15.1 Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die Genauigkeit zu gewährleisten, dienen alle Spezifikationen, Abbildungen oder andere Details, die auf der Website von Cello Electronics oder in Preislisten oder Werbematerialien enthalten sind oder dem Kunden anderweitig mitgeteilt werden, lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung des Produkts zu vermitteln, und nichts von dem, was in ihnen enthalten ist, ist Teil des Vertrags.

15.2 Wenn die Beschreibung von Waren, die nicht von Cello Electronics hergestellt wurden, in Korrespondenz, Werbematerialien, Rechnungen oder auf der Website von Cello Electronics von der Beschreibung des Herstellers abweicht, gilt die Beschreibung des Herstellers als die korrekte Beschreibung und hat Vorrang vor der Beschreibung von Cello Electronics. Die Beschreibung des Herstellers ist auf Anfrage bei Cello Electronics erhältlich.

15.3 Cello Electronics behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Waren aus dem Programm zu nehmen oder Konstruktionsänderungen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprogramms oder zur Verbesserung der Verfügbarkeit vorzunehmen.

16. Produktleistung

16.1 Sofern die Leistungsdaten, Toleranzen oder Eigenschaften der Waren nicht ausdrücklich und schriftlich von Cello Electronics in den Unterlagen mit dem Kopf von Cello Electronics zugesichert wurden, haftet Cello Electronics nicht für das Nichterreichen dieser Werte, unabhängig davon, ob dies auf Fahrlässigkeit von Cello Electronics oder anderweitig zurückzuführen ist.

16.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Waren für die Anforderungen des Kunden ausreichend und geeignet sind, es sei denn, Cello Electronics hat dem Kunden ausdrücklich schriftlich mitgeteilt, dass die Waren für die Zwecke des Kunden ausreichend und geeignet sind, nachdem der Kunde vollständig und genau über seine Anforderungen informiert wurde.

17. Herkunftsland

Die auf der Website von Cello Electronics aufgeführten Waren können aus einer Nicht-EG-Quelle stammen. Sofern nicht anderweitig von Cello Electronics schriftlich bestätigt, ist nichts, was von Cello Electronics veröffentlicht wird, als Darstellung der Herkunftsquelle, Herstellung oder Produktion der Waren oder eines Teils davon zu verstehen.

18. Urheberrechte, Patente, geistiges Eigentum und Informationen

18.1 Waren, die auf einer Cello Electronics Website zum Verkauf angeboten werden, können Gegenstand eines Patents, einer Marke, eines eingetragenen Geschmacksmusters, eines Urheberrechts, eines Topographierechts oder anderer Rechte einer Person sein. Cello Electronics besitzt das volle Urheberrecht in Bezug auf die Cello Electronics Website, unabhängig davon, ob sie in Papierform oder in elektronischer Form, wie z.B. auf CD-ROM oder über das Internet, veröffentlicht wird. Die Vervielfältigung, Speicherung in einem Datenabfragesystem oder die Übertragung in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln, sei es elektronisch, mechanisch, durch Fotokopie, Aufzeichnung oder auf andere Weise, ganz oder teilweise, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cello Electronics verboten. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen bleibt das Eigentum an Softwareprogrammen, die Teil der gekauften Ware sind, vorbehalten und geht nicht auf den Kunden über. Der Kunde ist nur berechtigt, solche Softwareprogramme zu nutzen, und es wird hiermit eine widerrufliche Nicht-Ausschluss-Lizenz für diesen Zweck erteilt (soweit Cello Electronics dazu in der Lage ist), und die Software darf nicht kopiert oder verändert oder auf andere Weise modifiziert werden.

Cello Electronics behält sich das Recht vor, vom Kunden gelieferte Informationen aufzuzeichnen und zu verwenden, einschließlich Telefongesprächen mit dem Kunden.

18.2 Wenn der Kunde Entwürfe oder Spezifikationen für die Herstellung durch oder im Auftrag von Cello Electronics zur Verfügung gestellt hat, garantiert der Kunde, dass die Verwendung dieser Entwürfe oder Spezifikationen für die Herstellung, Verarbeitung, Montage oder Lieferung der Waren nicht die Rechte Dritter verletzt, und der Kunde wird Cello Electronics dementsprechend von der Verletzung dieser Garantie freistellen.

19. Datenschutz

19.1 Cello Electronics kann die Daten des Kunden zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden speichern und verwenden. Darüber hinaus kann es sein, dass Cello Electronics die Daten des Kunden an Organisationen weitergeben muss, die weltweit mit Cello Electronics zusammenarbeiten (z.B. Kreditauskunfteien, Organisationen, die die IT-Systeme von Cello Electronics verwalten, Versandhäuser und Call-Center).

19.2 Cello Electronics kann dem Kunden Informationen über andere von Cello Electronics angebotene Waren und Dienstleistungen zusenden, die für den Kunden von Interesse sein könnten. Wenn der Kunde keine Details zu diesen Angeboten erhalten möchte, sollte er Cello Electronics entweder schriftlich oder per E-Mail an sales@celloelectronics.com kontaktieren. Durch die Annahme dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Informationen, die sich auf ihn oder auf die gekauften Waren beziehen, von Cello Electronics für Marketing- oder andere Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.

20. Beschränkung der Haftung

20.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Waren für die Anwendung des Kunden geeignet sind, es sei denn, der Zweck wurde Cello Electronics vorher schriftlich mitgeteilt und von Cello Electronics schriftlich von einem Direktor akzeptiert.

20.2 Cello Electronics übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten, die aus Fehlern in den bereitgestellten Informationen oder Ratschlägen entstehen, unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit von Cello Electronics oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer zurückzuführen sind, mit Ausnahme von Verlusten oder Schäden, die aus Personenschäden entstehen.

20.3 Cello Electronics haftet dem Kunden gegenüber nicht aufgrund von Zusicherungen (es sei denn, diese sind arglistig), stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder anderen Klauseln, oder Verpflichtungen nach dem Gewohnheitsrecht, oder unter den ausdrücklichen Bedingungen des Vertrages mit dem Kunden, für indirekte, besondere oder Folgeschäden (ob für entgangenen Gewinn oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Schadensersatzansprüche jeglicher Art (ob durch die Fahrlässigkeit von Cello Electronics, seinen Angestellten oder Vertretern oder anderweitig verursacht), die aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren oder deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Kunden entstehen.

20.4 Die gesamte Haftung von Cello Electronics im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag mit dem Kunden übersteigt nicht den Preis der Waren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen.

21. Höhere Gewalt

Cello Electronics ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar und gilt nicht als vertragsbrüchig aufgrund einer Verzögerung oder eines Versäumnisses bei der Erfüllung der Verpflichtungen von Cello Electronics in Bezug auf die Waren, vorausgesetzt, dass die Verzögerung oder das Versäumnis auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Cello Electronics liegt. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden werden die folgenden Ursachen als außerhalb der Kontrolle von Cello Electronics liegend angesehen: Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall; Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, zivile Unruhen oder Requisition; Handlungen, Beschränkungen, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art von Seiten einer staatlichen, parlamentarischen oder lokalen Behörde; Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos; Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob Mitarbeiter von Cello Electronics oder von Dritten daran beteiligt sind); Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Brennstoffen, Teilen oder Maschinen; Stromausfall oder Ausfall von Maschinen.

22. Recht

Alle Verträge zwischen Cello Electronics und dem Kunden unterliegen dem englischen Recht und werden nach diesem ausgelegt. Der Kunde unterwirft sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit eines zuständigen Gerichts in England.

23. Verbraucherschutz

Die gesetzlichen Rechte eines Kunden, der als Verbraucher im Sinne von Abschnitt 12 des Gesetzes über missbräuchliche Vertragsbedingungen (Unfair Contract Terms Act) von 1977 handelt, werden durch diese Bestimmungen nicht berührt.

Anrufe können zu Schulungszwecken überwacht und aufgezeichnet werden.

24. Zahlungsunfähigkeit

24. 1 Wenn der Kunde die Waren nicht gemäß diesem Vertrag bezahlt oder einen anderen Verstoß gegen diesen Kaufvertrag zulässt oder wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung in die Waren des Kunden durchgeführt wird oder wenn der Kunde einen Vergleich mit seinen Gläubigern anbietet oder wenn ein Konkursantrag gegen den Kunden gestellt wird oder der Kunde nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen oder wenn, da es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, ein Beschluss oder ein Antrag auf Auflösung des Kunden (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung ohne Insolvenz) gefasst oder gestellt wird oder wenn ein Konkursverwalter, Falls ein Konkursverwalter, Zwangsverwalter oder Verwalter über das gesamte oder einen Teil des Geschäfts oder der Vermögenswerte des Kunden ernannt wird oder falls ein Antrag auf die Ernennung eines Verwalters gegen den Kunden gestellt wird oder falls der Kunde einem Analogieverfahren nach ausländischem Recht unterliegt, werden alle ausstehenden Beträge in Bezug auf die Waren sofort fällig.

Cello Electronics kann nach eigenem Ermessen und unbeschadet aller anderen Rechte, die ihr zustehen:

24.2 alle zukünftigen Warenlieferungen an den Kunden auszusetzen und/oder den Vertrag ohne Haftung seinerseits zu kündigen; und/oder

24.3 eines seiner Rechte gemäß Klausel 7 ausüben.

25. Rubriken

Alle Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.

26. Abfindung

Jede Bestimmung dieses Vertrages, die nichtig oder nicht durchsetzbar ist oder sein könnte, gilt im Umfang ihrer Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit als trennbar und berührt nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

27. Verzicht

Kein (ausdrücklicher oder stillschweigender) Verzicht oder Unterlassung von Cello Electronics bei der Durchsetzung seiner Rechte aus diesem Vertrag beeinträchtigt sein Recht, dies in Zukunft zu tun.

28. Rechte von Dritten

Soweit nicht ausdrücklich vorgesehen, soll oder wird keine der Bestimmungen dieses Vertrages dazu führen, dass einer Person, die nicht als Partei dieses Vertrages genannt ist, ein Vorteil (gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999) gewährt wird.